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NBG · Nationalbankgesetz 1984

§ 48 NBG

ARTIKEL X ARTIKEL römisch zehn Geschäfte der Oesterreichischen Nationalbank

In forceOfficial text

Zur Durchführung der Geschäfte im Rahmen des ESZB ist die Oesterreichische Nationalbank berechtigt, für Kreditinstitute, öffentliche Stellen und andere Marktteilnehmer Konten zu eröffnen und Vermögenswerte einschließlich Schuldbuchforderungen als Sicherheit hereinzunehmen.

Amendment history
  • In Kraft seit 1999-01-01