Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö · Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)

§ 18 Doppelbesteuerung – Einkommen- und VermöRuhegehälter

ARTIKEL 18

In forceOfficial text

zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2

Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.