Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Vorübergehende Verwendung - Waren für wi · Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5)

§ 4 Vorübergehende Verwendung - Waren für wi

Artikel 4

In forceOfficial text

Für die vorübergehende Verwendung von wissenschaftlichem Gerät und Lehrmaterial sowie von an Bord eines Schiffes verwendetem Betreuungsgut für Seeleute wird weder die Vorlage eines Zollpapiers noch eine Sicherheitsleistung verlangt. Gegebenenfalls kann für das wissenschaftliche Gerät und das Lehrmaterial ein Verzeichnis und eine schriftliche Wiederausfuhrverpflichtung verlangt werden.