Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Internationaler Austausch von Auskünften · Internationaler Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

§ 9 Internationaler Austausch von AuskünftenArtikel 9

Niederlande

In forceOfficial text

Dieses Übereinkommen unterliegt der Revision.

Revisionsvorschläge werden beim Schweizerischen Bundesrat eingereicht; dieser notifiziert sie den Vertragsstaaten und dem Generalsekretär der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen.