§ 4 Grenzabfertigung Strecke Bludenz–Feldkir
Artikel 4
Hinsichtlich der in Artikel 2 erwähnten nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen ist die Eisenbahnstrecke zwischen der österreichisch-liechtensteinische Staatsgrenze und dem Bahnhof Buchs für die österreichischen Bediensteten Zone.