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Grenzabfertigung Strecke Bludenz–Feldkir · Grenzabfertigung Strecke Bludenz–Feldkirch–Buchs–Sargans (Schweiz, Liechtenstein)

§ 5 Grenzabfertigung Strecke Bludenz–Feldkir

Artikel 5

In forceOfficial text

Festgenommene Personen und sichergestellte Waren oder Beweismittel dürfen von den österreichischen und den schweizerischen Bediensteten auf den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Strecken ohne unnötigen Aufschub mit einem der nächsten Züge in den Nachbarstaat zurückgebracht werden.