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MilStG · Militärstrafgesetz

§ 28 MilStGGemeinsame Bestimmung

IV. Straftaten gegen andere Pflichten römisch vier. Straftaten gegen andere Pflichten

In forceOfficial text

Wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Preisgabe eines militärischen Geheimnisses ist auch zu bestrafen, wer das militärische Geheimnis zwar als Soldat erfahren hat, aber erst nach Beendigung seiner Dienstzeit preisgibt.

Amendment history
  • In Kraft seit 1975-01-01