§ 7 Austausch von Personenstandsurkunden undArtikel 7
Seine Königliche Hoheit des Großherzog von Luxemburg
Dieses Abkommen ist nur auf Eintragungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten vorgenommen werden.
Seine Königliche Hoheit des Großherzog von Luxemburg
Dieses Abkommen ist nur auf Eintragungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten vorgenommen werden.