Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991

§ 38 VStGZeugen

2. Abschnitt Sicherung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung

In forceOfficial text

Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Erwachsenenvertreter, sein Vorsorgebevollmächtigter nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht oder die von ihm in einer dieser Eigenschaften vertretenen Person sind von der Aussagepflicht befreit.

Amendment history
  • In Kraft seit 2018-08-01