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Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Un · Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn)

§ 12 Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (UnArtikel 12

ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei Bedienstete

In forceOfficial text

vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017 )

Die Bediensteten des Nachbarstaates sind im Gebietsstaat von allen öffentlich-rechtlichen persönlichen Dienstleistungen und Sachleistungen befreit.