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FK-V · Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende

§ 1 FK-V

In forceOfficial text

Für Fahrten nach § 31 Abs. 1 Z 6 ZDG gebührt ein monatlicher Pauschalbetrag von 21,80 €, sofern sich nicht bei einem im Bereich eines Verkehrsverbundes gelegenen Dienstort durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Zeitkarte ein anderer Vergütungsbetrag ergibt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2002-01-01