FK-V · Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende
§ 1 FK-V
Für Fahrten nach § 31 Abs. 1 Z 6 ZDG gebührt ein monatlicher Pauschalbetrag von 21,80 €, sofern sich nicht bei einem im Bereich eines Verkehrsverbundes gelegenen Dienstort durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Zeitkarte ein anderer Vergütungsbetrag ergibt.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2002-01-01