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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Lita · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Litauen)

§ 8 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Lita

Artikel 8

In forceOfficial text

Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens mit Ausnahme des Artikels 7 vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Die Aussetzung und ihre Aufhebung sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich schriftlich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.