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Rohrleitungsgesetz · Rohrleitungsgesetz

§ 32 RohrleitungsgesetzNeuerliche Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme

In forceOfficial text

Wird der Betrieb der Rohrleitungsanlage durch mehr als fünf Jahre unterbrochen, so ist zu seiner Wiederaufnahme eine neuerliche Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme gemäß § 17 erforderlich.

Amendment history
  • In Kraft seit 2017-04-13