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Unternehmerprüfungsordnung · Unternehmerprüfungsordnung

§ 1 UnternehmerprüfungsordnungAnmeldung zur Unternehmerprüfung

In forceOfficial text

Der Anmeldung zur Unternehmerprüfung sind anzuschließen

a) Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens,

b) der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr, sofern die Person gemäß § 4 Abs. 2 zur Entrichtung verpflichtet ist.

Amendment history
  • In Kraft seit 2024-01-01