Unternehmerprüfungsordnung · Unternehmerprüfungsordnung
§ 1 UnternehmerprüfungsordnungAnmeldung zur Unternehmerprüfung
Der Anmeldung zur Unternehmerprüfung sind anzuschließen
a) Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens,
b) der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr, sofern die Person gemäß § 4 Abs. 2 zur Entrichtung verpflichtet ist.
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- In Kraft seit 2024-01-01