Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 · Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997

§ 4 Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997Verbot der Verfütterung

Lenkungsmaßnahmen

In forceOfficial text

Eine Verordnung nach § 1 kann vorsehen, daß insbesondere Brotgetreide (Roggen, Weizen, Triticale und deren Gemenge), soweit dieses für den menschlichen Genuß geeignet ist, weder verfüttert noch mit anderem Getreide oder mit Futtermitteln vermischt oder zu solchen verarbeitet werden darf.

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-04-01