§ 3 Beförderungspapiere für Beförderungstäti
(1) Das ExpressCargo-Beförderungspapier besteht aus vier Teilen:
Blatt 1: Original
erhält der Empfänger
Blatt 2: Empfangsschein
bleibt im Bestimmungsbahnhof
Blatt 3: Versandschein
bleibt im Versandbahnhof
Blatt 4: Doppel
erhält der Absender
(2) Das ExpressCargo-Beförderungspapier kann im Einzelfall durch ein vereinfachtes Beförderungspapier ersetzt werden, das die gleichen Angaben wie das ExpressCargo-Beförderungspapier enthält und zumindest aus zwei Teilen besteht:
Blatt 1: Original
erhält der Empfänger
Blatt 2: Empfangsschein
bleibt im Bestimmungsbahnhof