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Beförderungspapiere für Beförderungstäti · Beförderungspapiere für Beförderungstätigkeiten Eisenbahnunternehmen

§ 3 Beförderungspapiere für Beförderungstäti

En vigueurTexte officiel

(1) Das ExpressCargo-Beförderungspapier besteht aus vier Teilen:

Blatt 1: Original

erhält der Empfänger

Blatt 2: Empfangsschein

bleibt im Bestimmungsbahnhof

Blatt 3: Versandschein

bleibt im Versandbahnhof

Blatt 4: Doppel

erhält der Absender

(2) Das ExpressCargo-Beförderungspapier kann im Einzelfall durch ein vereinfachtes Beförderungspapier ersetzt werden, das die gleichen Angaben wie das ExpressCargo-Beförderungspapier enthält und zumindest aus zwei Teilen besteht:

Blatt 1: Original

erhält der Empfänger

Blatt 2: Empfangsschein

bleibt im Bestimmungsbahnhof