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Übereinkommen (Nr. 2) über die Arbeitslo · Übereinkommen (Nr. 2) über die Arbeitslosigkeit

§ 6 Übereinkommen (Nr. 2) über die Arbeitslo

In forceOfficial text

Sobald die Ratifikation durch drei Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation beim Internationalen Arbeitsamt eingetragen ist, teilt der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes dies sämtlichen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation mit.

Amendment history
  • In Kraft seit 1949-03-31