Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitsze · Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitszeit (Gewerbe)

§ 11 Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitsze

In forceOfficial text

Als Inkrafttretensdatum ist der Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dokumentiert. Für Österreich ist das Übereinkommen nicht in Kraft getreten.

Für China, Persien und Siam gelten die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht; dagegen soll die Festsetzung der Arbeitszeit in diesen Ländern an einer späteren Tagung der Allgemeinen Konferenz erwogen werden.