Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 3a VBGÜbernahme aus einem anderen Bundesdienstverhältnis

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Wird ein Bediensteter aus einem Bundesdienstverhältnis, auf das die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht anzuwenden waren, in ein Dienstverhältnis übernommen, das in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fällt, so ist er vom Zeitpunkt der Übernahme an so zu behandeln, als ob er schon während der Zeit des früheren Dienstverhältnisses Vertragsbediensteter nach diesem Bundesgesetz gewesen wäre.