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VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 87a VBGVergütung für Kräfte für internationale Operationen

2. Unterabschnitt Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II

In forceOfficial text

§ 101a GehG ist auf Vertragsbedienstete, die gemäß § 61 Abs. 15 WG 2001 zu einer Unteroffiziersfunktion herangezogen werden, mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Vergütung § 101a Abs. 5 Z 1 zur Anwendung kommt.