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VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 88 VBGEinstufung in die Entlohnungsschemata I und II Einstufung in die Entlohnungsschemata römisch eins und römisch zwei

2. Unterabschnitt Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II

In forceOfficial text

Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.

Amendment history
  • In Kraft seit 1999-01-01