VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 88 VBGEinstufung in die Entlohnungsschemata I und II Einstufung in die Entlohnungsschemata römisch eins und römisch zwei
2. Unterabschnitt Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II
Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.
История изменений
- In Kraft seit 1999-01-01