Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 185 ASVGVerpflichtung zur Unfallverhütung und Vorsorge für eine erste Hilfeleistung.

ABSCHNITT II. ABSCHNITT römisch zwei. Unfallverhütung; Vorsorge für eine erste Hilfeleistung.

In forceOfficial text

Die Träger der Unfallversicherung treffen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Unfallverhütung) sowie für eine wirksame erste Hilfe.