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RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

§ 98 RStDGRechtsmittel gegen den Beschluß über die Enthebung

Prüfung des Fortbestandes der Dienstunfähigkeit

In forceOfficial text

Gegen den Beschluß, mit dem das Oberlandesgericht als Dienstgericht die Enthebung verfügt hat, kann der betroffene Richter, gegen den Beschluß, mit dem es die Enthebung abgelehnt oder aufgehoben hat, die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde an den Obersten Gerichtshof als Dienstgericht erheben.

Amendment history
  • In Kraft seit 2003-12-31