RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 98 RStDGRechtsmittel gegen den Beschluß über die Enthebung
Prüfung des Fortbestandes der Dienstunfähigkeit
Gegen den Beschluß, mit dem das Oberlandesgericht als Dienstgericht die Enthebung verfügt hat, kann der betroffene Richter, gegen den Beschluß, mit dem es die Enthebung abgelehnt oder aufgehoben hat, die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde an den Obersten Gerichtshof als Dienstgericht erheben.
История изменений
- In Kraft seit 2003-12-31