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B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 26e B-KUVGBeiträge in der Unfallversicherung für die nach § 1 Abs. 1 Z 38 und Abs. 6 Versicherten Beiträge in der Unfallversicherung für die nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 38 und Absatz 6, Versicherten

2. UNTERABSCHNITT Mittel der Unfallversicherung

In forceOfficial text

Für die nach § 1 Abs. 1 Z 38 und Abs. 6 Versicherten richtet sich die Höhe der Beitragsgrundlage und des zu entrichtenden Beitrages nach der jeweils für die entsprechenden Dienstnehmer/innen geltenden Bestimmung.