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Errichtung eines Familienpolitischen Bei · Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz

§ 5 Errichtung eines Familienpolitischen Bei

In forceOfficial text

Den Vorsitz im familienpolitischen Beirat führt der Bundesminister für Familie, Jugend und Konsumentenschutz oder ein von ihm betrauter Beamter des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Konsumentenschutz.

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  • In Kraft seit 1984-01-01