Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgi · Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)

§ 20 Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgi

Artikel 20

In forceOfficial text

Für die Durchführung der Artikel 18 und 29 Absatz 6 des Abkommens ist der Anspruch auf Erstattung der Kosten von Sachleistungen nach Abschluß des Leistungsfalles oder für jedes Kalenderhalbjahr geltend zu machen und binnen sechs Monaten nach Eingang der Forderung zu erfüllen.