Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein, · Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein, Schweiz) – Durchführung

§ 7 Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein,

Artikel 7

In forceOfficial text

Leistungen der Renten- oder Pensionsversicherung werden an die Anspruchsberechtigten direkt gezahlt. Nachzahlungen an Renten oder Pensionen können entweder direkt, über die Verbindungsstelle oder den zuständigen Träger des Wohnortstaates des Anspruchsberechtigten gezahlt werden.