Soziale Sicherheit – Durchführung (Phili · Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen)
§ 3 Soziale Sicherheit – Durchführung (Phili
Entsendungen
In den Fällen des Artikels 7 des Abkommens ist die Weitergeltung der Rechtsvorschriften des Entsendestaates zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist
in Österreich
vom zuständigen Träger der Krankenversicherung,
in den Philippinen
vom Social Security System
auszustellen.