Soziale Sicherheit – Durchführung (Phili · Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen)
§ 4 Soziale Sicherheit – Durchführung (Phili
Informationsaustausch bei Berufskrankheiten
Für die Anwendung des Artikels 8 des Abkommens haben die Träger der beiden Vertragsstaaten einander über Ersuchen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.