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LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

§ 18 LLDG 1985Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges

Übertritt und Versetzung in den Ruhestand

In forceOfficial text

Der Lehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2014-01-01