LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 18 LLDG 1985Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand
Der Lehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen.
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- In Kraft seit 2014-01-01