Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Errichtung eines „Salzburger Festspielfo · Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“

§ 14 Errichtung eines „Salzburger Festspielfo

In forceOfficial text

Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:

a) die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,

b) der Abschluß von Verträgen unter Beobachtung der Bestimmungen des § 11 lit. b,

c) die Aufstellung des Jahresvoranschlages.