Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Europäisches Abkommen über die Gleichwer · Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten

§ 7 Europäisches Abkommen über die Gleichwer

Artikel 7

In forceOfficial text

Jede Vertragspartei richtet innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Abkommens einen schriftlichen Bericht über die zur Durchführung der Bestimmungen der Artikel 2, 3, 4, 5 und 6 getroffenen Maßnahmen an den Generalsekretär des Europarates.