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Notenwechsel über die Übermittlung von D · Notenwechsel über die Übermittlung von Dokumenten (Tschechische R)

§ 0 Notenwechsel über die Übermittlung von D

In forceOfficial text

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.

StF: BGBl. Nr. 192/1962

BGBl. III Nr. 123/1997

Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.