§ 0 Notenwechsel über die Übermittlung von D
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.
StF: BGBl. Nr. 192/1962
BGBl. III Nr. 123/1997
Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.