Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
§ 1 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel I Artikel römisch eins
Die Vertragschließenden Parteien werden trachten, ihre Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft, des Unterrichtes und des Bildungswesens zu intensivieren.