§ 20 Abkommen über kulturelle und wissenschaf
Artikel 20
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Es tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Artikel 20
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Es tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.