Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)
§ 5 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 5
Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmalpflege und Museen durch Austausch von Informationen, Dokumentationen und durch gegenseitige Einladung von Experten.