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Universität Innsbruck und Padua – gemein · Universität Innsbruck und Padua – gemeinsames Studienprogramm

§ 3 Universität Innsbruck und Padua – gemein

Artikel III Artikel römisch drei

In forceOfficial text

Die beiden Universitäten werden, wenn sich das Studienrecht, welches das Integrierte Diplomstudium betrifft (Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens), in einem der beiden Vertragsstaaten des Abkommens ändert, oder wenn eine der beiden Universitäten dies verlangt, prüfen, ob eine Änderung der Vereinbarung erforderlich ist.

Amendment history
  • In Kraft seit 2001-10-01