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Abkommen zwischen Österreich und Deutsch · Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

§ 8 Abkommen zwischen Österreich und Deutsch

Berlin-Klausel

In forceOfficial text

Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2008-01-01