Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StudFG · Studienförderungsgesetz 1992

§ 23 StudFGStudienerfolg an Pädagogischen Hochschulen

4. Abschnitt Günstiger Studienerfolg

In forceOfficial text

An Pädagogischen Hochschulen ist der Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen:

1. im ersten Studienjahr durch die Aufnahme als ordentliche Studierende;

2. ab dem zweiten Studienjahr durch Studien- und Prüfungsleistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten aus den beiden vorangegangenen Semestern.

Amendment history
  • In Kraft seit 2007-09-01