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ApoG · Apothekengesetz

§ 16 ApoGBeschränkung der Übertragung

Zweiter Titel. Konzessionierte Apotheken.

In forceOfficial text

Eine öffentliche Apotheke darf durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden nur auf andere übertragen werden, sofern sie mindestens fünf Jahre betrieben wurde oder gemäß § 15 fortbetrieben wird.

Amendment history
  • In Kraft seit 2024-03-29