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ApoG · Apothekengesetz

§ 58a ApoGVerfahren zur Genehmigung von Pachtverträgen

Fünfter Abschnitt. Behörden und Verfahren.

In forceOfficial text

Dem Antrag gemäß § 17 Abs. 3 sind

1. Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 3,

2. der Pachtvertrag, und

3. alle zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vereinbarungen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Betrieb der Apotheke stehen, sofern dies zur Beurteilung der Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 3 erforderlich ist,

beizulegen.