Übereinkommen über den Schutz des Bodens · Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung § 2 Übereinkommen über den Schutz des BodensArtikel 2. In forceOfficial text Als Bodensee im Sinne dieses Übereinkommens gelten der Obersee und der Untersee. ← Previous · § 1 Contents § 3 · Next →