Übereinkommen über den Schutz des Bodens · Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung § 2 Übereinkommen über den Schutz des BodensArtikel 2. Van krachtOfficiële tekst Als Bodensee im Sinne dieses Übereinkommens gelten der Obersee und der Untersee. ← Vorige · § 1 Inhoud § 3 · Volgende →